Wandern an der Mosel

Wanderspaß auf Schritt und Tritt

Der bunte Herbst und die letzten warmen Sonnenstrahlen lassen sich wunderbar beim Familienwandern in den beliebten Wanderregionen Rheinland-Pfalz und Saarland genießen. Die zahlreichen Wanderwege führen durch Mittelgebirgs- und Flusslandschaften, Naturparks und malerische, geschichtsträchtige Orte. So können Sie aktiv mit den Kindern unterwegs sein und ihnen die Natur näher bringen.

Die schönsten Wanderwege rund um die Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland finden Sie auf unserer Wanderseite.

Ihr

Jacob Geditz

2 Kommentare zu “Wanderspaß auf Schritt und Tritt”

  1. Sehr geehrter Herr Geditz, manchmal bin ich ein bisschen irritiert, wenn ich mit meiner Tochter reise und in einer der vielen Jugendherbergen übernachten möchte, warum oftmals auf der Rechnung eine Fehlbelegung zugebucht wird. Viele Zimmer, sind ausschließlich für zwei Personen ausgeschrieben, oder die JH nicht einmal ausgebucht und trotzdem wird oftmals eine Fehlbelegung von mir bezahlt. Dazu kommt, das eine Rechnung in den meisten Fällen erst nach der Bezahlung ausgedruckt wird und eine Auszahlung dieser Buchung nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist. Mein Gefühl ist, das Jugendherbergsleiter gerne diese Möglichkeit nutzen, ein paar Euros mehr zu verdienen, dabei gilt bei mir generell, das ich keine Fehlbelegung zahlen würde. Warum weisen viele JH’s nicht darauf hin, das solch eine Zahlung überhaupt nicht nötig ist, wenn ich das als Kunde nicht wünsche. Ich möchte hier auch gleich noch eine weitere Sache mitanführen. Wenn ich als Gast, eine Übernachtung in einer ausgebuchten JH wünsche, wo viele Gäste bestimmt keine Fehlbelegung bezahlt haben, bekomme ich ja auch keine Übernachtungsmöglichkeit. Generell halte ich also eine solche Fehlbelegungszahlung für veraltet und für Geldschneiderei. Warum nehemen Sie diesen Posten nicht einfach raus. Es ärgert die Gäste und ist für einen modernen Hotelbetrieb überholt.

  2. Sehr geehrter Herr Dierks,

    vielen Dank für Ihren Eintrag in meinem Blog und die Aufklärung. In der Tat gibt es diese Fehlbelegungsgelder. Bei uns in Rheinland-Pfalz und im Saarland jedoch nicht.

    Gerne werde ich Ihre E-Mail an den Hauptverband in Detmold weiterleiten, damit dieser das mit den anderen Landesverbänden klären kann.

    Ich freue mich, wenn Sie mal wieder zu uns in die Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland kommen.

    Herzliche Grüße
    Jacob Geditz

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